Kirchengesetz, kleine Revision 2002/2003

Die Pfarrerinnen- und Pfarrerausbildung war bis 2001 als Integralstudium im staatlichen Prüfungsreglement geordnet. Die vom Regierungsrat eingesetzte Prüfungskommission war sowohl für die theoretischen Studienabschlüsse (Propädeutikum und Staatsexamen 1)  als auch den praktischen Abschluss (Staatsexamen 2) zuständig.

Die neue Universitätsgesetzgebung verlangte eine Trennung der Verantwortlichkeiten. Neu fällt der universitäre Teil des Studiums voll in die  Verantwortlichkeit der theologischen Fakultät, deren Prüfungskommission das Propädeutikum zu beurteilen hatte. Der anschliessende praktische Teil untersteht der Verantwortlichkeit der Kirche und wird mit dem Staatsexamen abgeschlossen.

Dieser Bruch mit dem überlieferten Systems hätte eine Auflösung der schweizweit einmaligen Zusammenarbeit von Kirche, Universität und Kanton bedeutet, welche die Pfarrerinnen- und Pfarrerausbildung mit unterschiedlichen Zuständigkeiten gemeinsam trugen. Da dieser Systemwechsel als nachteilig erkannt wurde, verständigten sich die drei Partner, die Zusammenarbeit im Rahmen einer zeitgemässen und gesetzeskonformen Form weiterzuführen. Zur Klärung der neuen Zuständigkeiten bedurfte es einer kleinen Gesetzesänderung und einer regierungsrätlichen Verordnung. Zusätzlich regelten die Partner ihre Zusammenarbeit in einem öffentlichen Vertrag und verpflichten sich zur gemeinsamen Finanzierung der Koordinationsstelle für praktikumsbezogene theologische Ausbildung (KOPTA). Dieser obliegt die operative Verantwortung für das praktische Semester (universitärer Teil) und das Lernvikariat (praktischer Teil).

Der durch die drei gebildete Ausbildungsrat verantwortet die strategische Überwachung und die Qualitätssicherung der praktischen Ausbildung. Auch die staatliche Prüfungskommission wird durch die drei Partner Kirche, Fakultät und Kanton in einem Verhältnis von 5 : 4 : 2 zusammengesetzt.

Hansruedi Spichiger

 

vgl. auch Artikel "Das Pfarramt im Wandel"